AGB des EIC Trier - IHK/HWK-Europa- und Innovationscentre GmbH zur Nutzung des Ausschreibungsservices
etis – European Tender
Das EIC Trier, Herzogenbuscher Str. 14, 54292 Trier, betreibt in Kooperation mit den
etis-Partnern einen internetgestützten Recherchedienst für öffentliche Ausschreibungen. Die
Inanspruchnahme dieses Dienstes durch den Nutzer erfolgt ausschließlich auf Grundlage
der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die Einbeziehung jeglicher außerhalb dieser Vereinbarung bestehender Allgemeiner
Geschäftsbedingungen des Nutzers wird ausdrücklich ausgeschlossen. Andere Bedingungen
werden auch dann nicht Inhalt des Vertrages, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen
wird.
(2) Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden werden nur nach schriftlicher Bestätigung
von des EIC Trier gültig. Es gilt die auf der Homepage der Ausschreibungsdatenbank
abrufbare Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 2 Registrierung
(1) Der Nutzungsvertrag ist Voraussetzung für den Zugang zur Ausschreibungsdatenbank.
Der Vertragsabschluss erfolgt durch Online-Registrierung des Nutzers bei der Ausschreibungsdatenbank.
Der Nutzer hat bei der Registrierung wahrheitsgetreue Informationen
vorzulegen. Er verpflichtet sich, dem EIC Trier alle eintretenden Änderungen der
gemachten Anmeldungsdaten unverzüglich mitzuteilen. Bei Verweigerung der erbetenen
Angaben oder bei Erteilung falscher Angaben ist das EIC Trier zur außerordentlichen
Kündigung des Nutzungsvertrages berechtigt.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Das EIC Trier bietet Auftragnehmern den kostenpflichtigen Zugang zu Ausschreibungen
von öffentlichen Auftraggebern an.
(2) Die Ausschreibungen beinhalten Ausschreibungen aus der EU-Datenbank TED und
unterhalb der EU-Schwellenwerte aus den beteiligten etis-Kooperationsländern, sofern
diese von den etis-Kooperationspartnern eingestellt wurden.
(3) Der Auftragnehmer hat die Möglichkeit, nach Ausschreibungsinformationen zu suchen
und in seinem Kundenbereich Suchprofile einzurichten. Die Suchergebnisse werden ihm
automatisch per E-Mail zugeleitet. Bei der Nutzung unter Zugrundelegung eines Datums
oder/und einer Uhrzeit gilt MEZ nach der Systemuhr des EIC Trier.
(4) Die durch die Nutzung der Ausschreibungsdatenbank entstehenden Verträge zwischen
Auftraggebern und Auftragnehmern kommen unmittelbar zwischen den Parteien
zustande und werden außerhalb dieses Vertragsverhältnisses geschlossen, erfüllt und
abgewickelt. Das EIC Trier ist weder Vertragspartner noch Vertreter einer Vertragspartei.
§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen
(1) Die Preise für die Nutzung der Ausschreibungsdatenbank sind der auf der Homepage
des EIC Trier enthaltenen Preisliste zu entnehmen. Es gilt immer die aktuelle veröffentlichte
Fassung.
(2) Kostenpflichtige Dienste werden im Voraus für die jeweilig eingegangene Vertragslaufzeit
in Rechnung gestellt. Kommt der Nutzer seiner Pflicht zur Gegenleistung nicht
nach, kann das EIC Trier den Zugang zur Ausschreibungsdatenbank bis zur Bewirkung
der gesamten Gegenleistung sperren.
(3) Zahlungsverzug tritt ein, wenn eine Zahlung dreißig Kalendertage nach Zugang der
Rechnung beim Nutzer nicht auf dem Konto des EIC Trier eingegangen ist. Bei Zahlungsverzug
ist das EIC Trier berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozent, bei
gewerblichen Nutzern acht Prozent über dem Basiszins der Deutschen Bundesbank zu
erheben. Darüber hinaus kann weitergehender Schaden geltend gemacht werden.
§ 5 Laufzeit und Kündigung
(1) Wenn nichts Gegenteiliges vereinbart ist, gilt der Nutzungsvertrag für die Dauer eines
Kalenderjahres. Er verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten schriftlich gekündigt worden ist.
(2) Beiden Vertragsparteien bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem
Grund unbenommen. Ein wichtiger Grund ist für das EIC Trier insbesondere gegeben,
wenn
- der Nutzer gegen wesentliche vertragliche Verpflichtungen verstößt und den Verstoß
nicht innerhalb einer Woche nach Aufforderung durch das EIC Trier abgestellt hat;
- über das Vermögen des Nutzers das Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder dessen
Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.
(3) Mit Vertragsende erlischt das Recht auf Nutzung der Ausschreibungsdatenbank.
§ 6 Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
(1) Alle Rechte an der Ausschreibungsdatenbank liegen auf Seiten des EIC Trier. Eine
Speicherung und Drittverwertung ist unzulässig, soweit sie von des EIC Trier nicht
ausdrücklich erlaubt ist. Die Erlaubnis bedarf der Schriftform.
(2) Das EIC Trier kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auch ohne weitere
Zustimmung des Nutzers auf Dritte übertragen. Der Dritte ist dann berechtigt, Ansprüche
gegenüber dem Nutzer aus diesem Vertrag in eigenem Namen geltend zu machen. Der
Nutzer ist berechtigt, seinerseits die entsprechenden Vertragspflichten von dem Dritten
einzufordern.
(3) Die Rechte des Nutzers beschränken sich auf die Nutzung der in den AGB beschriebenen
und durch die Ausschreibungsdatenbank zur Verfügung gestellten Leistungen des
EIC Trier.
(4) Der Nutzer der Ausschreibungsdatenbank verpflichtet sich, alle durch die Nutzung
erlangten Informationen ausschließlich für die Abwicklung eigener Geschäfte zu nutzen;
insbesondere ist eine weitere Verwertung, unabhängig vom Zweck, nicht erlaubt.
§ 7 Gewährleistung
(1) Das EIC Trier vermittelt öffentliche Ausschreibungen zwischen Auftragnehmern
und Auftraggebern. Das EIC Trier bietet keine Gewähr für Anzahl, Vollständigkeit, Aktualität
und Richtigkeit von öffentlichen Ausschreibungen.
(2) Das EIC Trier übernimmt keine Gewährleistung, dass alle relevanten öffentlichen
Ausschreibungen weitergeleitet, bzw. für den Nutzer relevant sind.
(3) Das EIC Trier gewährleistet gegenüber dem Nutzer eine Verfügbarkeit des Auftragsdienstes
von mindestens 96% im Jahresdurchschnitt. Nicht berücksichtigt werden
solche Einschränkungen der Verfügbarkeit, die auf Umständen außerhalb des Verantwortungsbereichs
des EIC Trier beruhen.
§ 8 Haftung
(1) Das EIC Trier haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für leichte Fahrlässigkeit
aber nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung bei Verletzung
einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt,
mit dessen Bestehen das EIC Trier bei Vertragsabschluss aufgrund der hier zu
diesem Zeitpunkt bestehenden Umstände rechnen musste.
(2) Das EIC Trier haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit nicht für mangelnden wirtschaftlichen
Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und
Ansprüche Dritter. Insbesondere haftet das EIC Trier nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit
der Inhalte von öffentlichen Ausschreibungen.
(3) Soweit das EIC Trier Zugriff auf Datenbanken oder Dienste Dritter gewährt, haftet
das EIC Trier weder für die Zugänglichkeit, Bestand oder Sicherheit dieser Datenbanken
oder Dienste noch für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität bzw.
Freiheit von Rechten Dritter bzgl. der durch den Nutzer heruntergeladenen Daten, Informationen
und Programme.
(4) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt,
der bei regelmäßiger und der Gefahr entsprechender Anfertigung von Sicherungskopien
eingetreten wäre.
(5) Für Schäden innerhalb des Leitungsnetzes übernimmt das EIC Trier keine Haftung.
(6) Das EIC Trier übernimmt keine Haftung für vorübergehende technische Ausfälle
der Ausschreibungsdatenbank. Dies gilt insbesondere im Falle eines Angriffs von Dritten
auf die Ausschreibungsdatenbank.
(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der
Mitarbeiter und Beauftragten des EIC Trier.
(8) Das EIC Trier ist nicht verantwortlich für den Inhalt von externen, nicht von dem EIC Trier stammenden Inhalten (bspw. Werbebanner) auf den Webseiten der Ausschreibungsdatenbank.
Ebenso ist das EIC Trier nicht verantwortlich für die Inhalte
von Webseiten, auf die die Ausschreibungsdatenbank verweist.
§ 9 Datenschutz
(1) Der Nutzer wird hiermit davon unterrichtet, dass das EIC Trier ihre Daten in maschinenlesbarer
Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell
verarbeitet und speichert.
(2) Das EIC Trier verpflichtet sich, die bei der Registrierung und bei der Nutzung gespeicherten
Daten lediglich zu eigenen Zwecken zu nutzen und nicht an außenstehende
Dritte weiterzugeben, sofern dies nicht für die Leistungserfüllung der Ausschreibungsdatenbank
erforderlich ist oder hierzu keine behördlich angeordnete Verpflichtung besteht
und der Nutzer nicht ausdrücklich sein Einverständnis erklärt hat.
(3) Der Nutzer willigt darin ein, dass Nutzerdaten durch die gewion mbH zu dem vorgenannten
Zweck erhoben, verarbeitet und genutzt werden.
(4) Das EIC Trier ist berechtigt, zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Nutzung
der Ausschreibungsdatenbank und zur Bekämpfung von Missbrauch das Benutzungsverhalten
von registrierten Nutzern zu beobachten und aufzuzeichnen.
§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Wirksamkeit
(1) Auf die Rechtsverhältnisse zwischen dem EIC Trier und den Nutzern findet ausschließlich
das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand
ist Trier.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB den gesetzlichen Regelungen widersprechen
und unwirksam sein, so wird der Vertrag im übrigen nicht berührt. Die unwirksame
Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung
ersetzt, welche den wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung
in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend
bei Regelungslücken.
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